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Sonntag, 3. Februar 2013

GEZ - Abgabe oder wie lautet der Rundfunkstaatsvertrag

Aloha Freunde,

es gibt gute Neuigkeiten! Den GEZ-Beitrag muss man nicht zwingend entrichten. Man beachte folgendes:

Das Grundgesetz ist eine große Quelle der Freude. Es schützt - siehe vor allem Artikel 3 und 4 - die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Und so steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass „gottesdienstliche“ Betriebsstätten nichts zu zahlen haben. Und weil niemand benachteiligt werden darf, gilt das sogar für Agnostiker und Atheisten.

Das ist schön, vor allem da Politiker sehr gerne Sonderregelungen für Religionsausübende beschließen. Davon kann jeder profitieren, der sich auf die oben genannten Grundrechte beruft.
Aktuell kann man als Religiöser vom neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag profitieren. Zwar müsste man für jede sogenannte Betriebsstätte Abgaben an die Nachfolgeorganisation der GEZ bezahlen, außer die Betriebsstätte ist „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“, nachzulesen in Artikel 5 des Staatsvertrages.
Quelle und weiterlesen HIER

und auch hier
Keine Rundfunkgebühren für Gottesdienst!

 Es ist nicht spezifiziert
- welche Art von Gottesdienst
- es ist nicht von Ausschließlichkeit die Rede
- es geht nicht allein um anerkannte Kirchen
- die Religionsfreiheit im GG ist unser Freund.
Quelle und weiterlesen HIER

 Sensation - keiner muss Rundfunkbeitrag zahlen

Gruß
"GEZ ist heilbar" Icke

Tipp für heute: 
Nutze das System :o) und summe *ätschi bätschi*
http://images.otto.de/asset/mmo/formatz/Leonardo-Becher-Aetsch-6er-Set-Kids-Transparent-7430494.jpg Quelle 

... kann man auch käuflich erwerben - hier

1 Kommentar:

  1. Hallo Peggy,
    rischtisch: GEZ ist heilbar! DEr Onkel Doktor ist wohl schon unterwegs: http://www.qambo.de/11560/anonymous-legt-gema-webseite-lahm/
    Schönen Tach wünscht Frieda

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